Die IQMG Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH schließt mit Fachverbänden und Fachgesellschaften Rahmenvereinbarungen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements und der Entwicklung der indikations-spezifischen Ausrichtung der Zertifizierung auf der Grundlage des IQMP-Reha. Entsprechende Kooperationen wurden bereits mit den folgenden Unternehmen vereinbart:
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Seit Januar 2008 besteht eine Kooperation mit der Abteilung qu.int.as - Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Mit qu.int.as hat die BGW ein Präventionsangebot entwickelt, das Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz eng miteinander verknüpft. Es bietet den bei der BGW versicherten Betrieben die interessante Möglichkeit, den Arbeitsschutz mit den Methoden des Qualitätsmanagement nachhaltig zu organisieren und diese Leistung finanziell fördern zu lassen.
Als Basis dient ein von der BGW entwickelter und erprobter Standard: die Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW). Die MAAS-BGW sind auf alle gängigen QM-Modelle abgestimmt und ergänzen diese um die arbeitsschutzspezifischen Anforderungen.
Die MAAS-BGW für IQMP-Reha folgen der IQMP-Reha-Systematik und nehmen auf alle fünf Kriterien des Qualitätskatalogs Bezug. Ergänzende Leitfragen und Umsetzungshinweise unterstützen die Anwender bei der Bearbeitung der Anforderungen.
Sonderförderung statt Prämie
Für die separate Zertifizierung der MAAS-BGW für IQMP bietet die BGW innerhalb der Übergangsfrist eine finanzielle Sonderförderung. Sie umfasst 100 Prozent der Begutachtungskosten nach MAAS-BGW für IQMP plus 20 Prozent der Zertifizierungskosten der bereits erfolgten IQMP-Reha-Zertifizierung - jedoch nicht mehr als die Hälfte des BGW-Jahresbeitrags. Zusätzlich fördert die BGW die Teilnahme an einem qu.int.as-Seminar und eine qu.int.as-Beratung (bis 31.12.2011) durch bei der BGW zugelassene Berater.
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (DGPR)
Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (DGPR) ist ein medizinisch-wissenschaftlicher Dachverband für alle Bereiche der Prävention sowie der ambulanten und stationären Rehabilitation im Herz-Kreislaufbereich. Die DGPR vertritt die multidisziplinäre kardiologische Rehabilitation Deutschlands in Forschung, Lehre und ihren Versorgungsbereichen. Die Sicherung und ständige Weiterentwicklung der Struktur-, Prozess- und insbesondere Ergebnisqualität betrachtet die DGPR als eine vorrangige Aufgabe der patientenorientierten Rehabilitation.
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements und der Entwicklung einer indikationsspezifischen Ausrichtung der Zertifizierung auf der Grundlage des IQMP-Reha, insbesondere die Kriterien für den fachspezifischen Aufbau und die Bewertung (Selbst- und Fremdbewertung) im Bereich des indikationsspezifischen IQMP-Reha-Katalogs Kardiologie.
Der Fachverband Sucht e.V. (FVS) ist ein bundesweit tätiger Verband, in dem Einrichtungen zusammengeschlossen sind, die sich der Behandlung, Versorgung und Beratung von Suchtkranken widmen. Er wurde 1976 gegründet und vertritt heute ca. 80 Mitgliedseinrichtungen mit über 5.800 stationären und vielen ambulanten Therapieplätzen.
In Zusammenarbeit mit dem Fachverband Sucht wurde ein indikationsspezifischer Katalog für Abhängigkeitserkrankungen entwickelt.
Mit Datum vom 17. Dezember 2001 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat die KTQ-GmbH gegründet. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Trägerschaft des KTQ-Zertifizierungsverfahrens und insbesondere die damit verbundenen drei Tätigkeitsfelder: Pflege und Fortentwicklung des KTQ-Zertifizierungsverfahrens, Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Vergabe von Nutzungsrechten an der Marke KTQ® sowie Schulung und Akkreditierung von Visitoren.
Mit dieser Kooperationsvereinbarung wird zwischen der KTQ-GmbH und der IQMG GmbH die Zusammenarbeit bezogen auf die auf beiden Seiten erarbeiteten Zertifizierungsverfahren geregelt. Es ist möglich, die Urkunden beider Gesellschaften durch eine gegenseitige Anerkennung zu erhalten. Hierzu muss die Rehabilitationsklinik einen Antrag unter Beifügung eines Nachweises des jeweiligen Zertifikates bei der anderen Organisation einreichen und erhält gegen eine Anerkennungsgebühr auch das Zertifikat der anderen Gesellschaft für die im bereits erworbenen Zertifikat angegebene Laufzeit. Die Urkunde trägt nicht das BAR-Siegel.
Zum Anzeigen von PDF-Dokumenten benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe® Reader®.